17.10.2022 – OLG Oldenburg: Hälftige Schadenteilung bei Kollision zwischen freilaufendem Hund und Pedelec-Fahrer

OLG Oldenburg vom 10.5.2022, Az. 13 U 199/21

Ein Fahrradfahrer war mit seinem Pedelec auf der Straße unterwegs. Auf der anderen Straßenseite befand sich ein Hund. Dieser wurde von dem Hundehalter gerufen, der Hund folgte dem Befehl. Um eine Kollision mit dem die Straße kreuzenden Hund zu vermeiden, bremste der Pedelecfahrer ab, kam aus dem Gleichgewicht und stürzte schwer.

Er forderte von dem Hundehalter Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Versicherung verweigerte die Zahlung. Ihrer Ansicht nach habe der Pedelecfahrer so zu fahren, dass er auch bei unerwarteten Hindernissen noch anhalten könne. Die Sache ging vor Gericht.

Das OLG Oldenburg verurteilte die Versicherung in zweiter Instanz zur Zahlung der hälftigen Schadensumme.

Nach Ansicht der Richter sei eine Schadensteilung angemessen. Zum einen habe der Pedelcfahrer seine Geschwindigkeit so anzupassen, dass er auch bei auftauchenden Hindernissen noch gefahrlos abbremsen könne. Zum anderen habe sich im Verhalten des Hundes eine tiertypische Gefahr verwirklicht. Wenn ein erzogener Hund von seinem Halter gerufen wird, folgt er in der Regel diesem Befehl. Der Hundehalter hätte sich daher vergewissern müssen, dass diese Rückkehr gefahrlos durchgeführt werden konnte. Er hätte erkennen können, dass der herannahende Pedelecfahrer mit dem Tier kollidieren könnte.

Daher seien beide Verschuldensbeiträge gleichwertig und eine hälftige Schadenteilung angemessen.